Syrischen Wehrdienstverweigerern ist nach einem Gerichtsurteil aufgrund drohender politischer Verfolgung in ihrer Heimat der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen. Zu dieser Entscheidung kam der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen in mehreren am Donnerstag veröffentlichten Urteilen.
In den zu verhandelnden Verfahren hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Syrern lediglich subsidiären Schutz zugestanden, was Einschränkungen etwa beim Familiennachzug zur Folge hat. Dagegen hatten die Betroffenen vor den Verwaltungsgerichten Chemnitz, Leipzig und Dresden geklagt. Diese waren allerdings zu unterschiedlichen Urteilen gekommen. Die Berufungsverhandlungen wurden nun am Mittwoch in Bautzen entschieden, wie das oberste sächsische Verwaltungsgericht mitteilte.
Anders als beim subsidiären Schutz setze der Flüchtlingsstatus
voraus, dass die Betroffenen nicht nur mit staatlicher Verfolgung rechnen müssten, sondern ihnen diese wirklich drohe. Dies sei bei Wehrdienstverweigerern der Fall, weil sie von syrischen Behörden als Oppositionelle behandelten würden, urteilte das OVG.
Die Frage ist in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Bundesländer umstritten. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen können die Beteiligten nun allerdings Beschwerde einlegen.
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