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Wednesday, February 7, 2018

In ZDF-Sendung - CDU-Ikone rechnet bei Lanz mit Asylpolitik ab: Bosbachs Aussagen im Faktencheck

In ZDF-Sendung: CDU-Ikone rechnet bei Lanz mit Asylpolitik ab: Bosbachs Aussagen im Faktencheck
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Wolfgang Bosbach hat zwar seine aktive Politikerkarriere beendet und gehört dem neuen Bundestag nicht mehr an. Doch die umtriebige CDU-Ikone aus Nordrhein-Westfalen ist weiterhin ein gefragter Gesprächspartner, gilt er doch als ein Mann der klaren Worte und als Experte für Innenpolitik.

So las er in der ZDF-Sendung von Markus Lanz nicht nur den GroKo-Verhandlern die Leviten, sondern legte auch in der Flüchtlingspolitik den Finger in einige Wunden.

FOCUS Online greift einige Asyl-Aussagen von Bosbach auf und erklärt, was dahintersteckt:

Aussage 1: Wolfgang Bosbach kritisierte die Fokussierung der Politik auf eine Obergrenze. Das Hauptproblem sei aber, dass die Behörden bei vielen Flüchtlingen nicht wüssten, wer da ins Land komme. Bosbach sagte wörtlich: „Nach wie vor kommen 60 bis 70 Prozent ohne Papiere, ein nennenswerter Teile der Papiere sind gefälscht.“

Im Video: Bosbach liest GroKo-Verhandlern bei Markus Lanz die Leviten

Erklärung: Tatsächlich erreichen viele Flüchtlinge Deutschland ohne Identitätsnachweis, also Reisepass, Geburtsurkunde, Führerschein oder Zeugnis. Eine genaue Statistik dazu gibt es nicht, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) schätzte die Zahl zuletzt im März 2017 auf rund 60 Prozent.

Für die fehlenden Pässe gibt es mehrere Gründe: So sind viele Menschen gezwungen, ihre Heimat sehr schnell zu verlassen, müssen ihr Hab und Gut zurücklassen oder verlieren es auf der Flucht. In kriegsgebeutelten Ländern wie Syrien sind viele Häuser und Wohnungen und damit oft auch der Besitz der Menschen zerstört worden. In vielen Ländern existiert zudem keine funktionierende Verwaltung, was die Passbeschaffung erschwert. Auf der anderen Seite gibt es immer wieder Vorwürfe, dass Flüchtlinge absichtlich ohne Papiere einreisen, weil sie dann nur sehr schwer abgeschoben werden können.

Tatsache ist, dass Tausende der in Asylverfahren vorgelegten Papiere gefälscht sind. In den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres traf dies laut Bamf auf 10.400 von rund 233.000 Pässen zu, rund 4,5 Prozent.

Aussage 2: Bosbach sagte zur Kontrolle der Einreisenden: „Die im Gesetz verankerte Passpflicht wird ersetzt durch die Erstellung des Asylantrages an der Grenze. Alleine der Satz ‚Ich reise ein, um einen Asylantrag zu stellen‘ ersetzt die Passpflicht.“

Erklärung: Grundsätzlich gilt, dass jeder Ausländer, der sich in Deutschland aufhält, einen Pass besitzen muss. Allerdings ist es, wie oben erklärt, Tatsache, dass viele Flüchtlinge ohne Identitätsnachweis einreisen. „Das Asylrecht trägt diesem Umstand Rechnung“, sagt der Vorsitzende Verwaltungsrichter Klaus Dienelt. „Deshalb hängt es erstmal nicht davon ab, ob sich jemand ausweisen kann, dass er sich in Deutschland aufhalten darf“, erklärt der Darmstädter Richter, der seit mehr als 20 Jahren mit Schwerpunkt im Ausländer- und Asylrecht tätig ist. Daraus ergibt sich: Wer seinen Wunsch nach Asyl an der Grenze vorbringt, darf auch ohne Pass einreisen.

Sobald jedoch ein Asylverfahren beendet wurde, gelte auch wieder die Passpflicht, so Dienelt. Der Asylexperte weist darauf hin, dass es für einen Flüchtling sogar nachteilig sein kann, sich von Deutschland aus einen Pass seines Heimatlandes zu besorgen. „Er begibt sich damit unter den Schutz des Verfolgerstaates, und dann erlischt sein Asylantrag.“

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Aussage 3: „Wir weisen Tag für Tag Leute zurück“, sagte Bosbach. Er nannte die Beispiele von Ausländern, die an der Grenze angeben, sie seien lediglich auf der Durchreise zu ihren Verwandten oder von Migranten, die angeben, sie wollten nach Deutschland, um hier zu arbeiten. Ein solcher Mensch sage die Wahrheit, ihm werde aber die Einreise verweigert. „Wir weisen ihn zurück, wenn er nicht die gesetzlichen Vorrausetzungen erfüllt. Das sind Pass und Visum. Aber wenn er sagt 'Ich möchte einen Asylantrag stellen' gestatten wir sofort die Einreise.“

Erklärung: Asyl-Experte Klaus Dienelt pflichtet Wolfgang Bosbach bei. erklärt den Zusammenhang: Sobald ein Mensch ein Asylbegehren äußere, greife Artikel 16 a des Grundgesetzes, der das Asylrecht verfassungsrechtlich regelt. „Die Person muss Zugang zum Asylverfahren bekommen. Man kann ihn nicht zurückweisen“, sagt Dienelt.

Für Menschen, die diesen Wunsch nicht äußern, gilt wie für jeden anderen Ausländer auch: Sie müssen den erforderlichen Pass oder gegebenenfalls sogar ein Visum für die Einreise nach Deutschland besitzen. „Wer dies nicht hat, muss an der Grenze zurückgewiesen werden“, sagt Dienelt.

"Wir haben keine Obergrenze"

Aussage 4: Bosbach sagte bei Lanz: „Wir haben faktisch keine Obergrenze. Wir haben eine Richtgröße, aber der vorläufige Koalitionsvertrag verweigert die Auskunft, was ist, wenn die Zahl überschritten wird.“

Erklärung: Tatsächlich steht im vorläufigen Koalitionsvertrag nur, dass die Zuwanderungszahlen "die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden“. Es wird zwar auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre verwiesen und auf die vereinbarten Maßnahmen. Allerdings steht ausdrücklich in dem Text, das Grundrecht auf Asyl und die Genfer Flüchtlingskonvention „bleiben unangetastet“.

Das ist entscheidend: Denn damit steht fest, dass Deutschland aus den oben genannten Gründen Asylbewerber an der Grenze nicht zurückweisen darf und wohl im Falle einer erneuten Ausnahme-Situation wie 2015 weit mehr als die angestrebte Zahl aufnehmen müsste. Hinzu kommt, dass die Koalitionäre, wie Bosbach richtig anmerkt, keinerlei Feststellung darüber getroffen haben, was in diesem Fall passiert.

Im Video: Magische Marke: Vergangenheit zeigt, wie kritisch Fall unter 20 Prozent ist

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