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Saturday, February 10, 2018

Öffentliche Verkehrsmittel - Justizminister streiten über Strafbarkeit des Schwarzfahrens

Öffentliche Verkehrsmittel: Justizminister streiten über Strafbarkeit des Schwarzfahrens
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Sollen Schwarzfahrer weiterhin als Straftäter behandelt werden? Über diese Frage diskutieren die Justizminister der Länder. „Ich bin dafür, dass Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Das Strafrecht ist offensichtlich kein geeignetes Instrument, um solche Delikte zu verhindern“.

Mit diesen Worten zitiert der „Spiegel“ den Brandenburger Justizminister Stefan Ludwig (Linke). Wer ohne Fahrschein fährt, dem kann bislang wegen des „Erschleichens von Beförderungsleistungen“ im Wiederholungsfall eine Freiheitsstrafe drohen. Mehrere Länder, neben Brandenburg auch Nordrhein-Westfalen und Hamburg, wollen laut „Spiegel“ den Strafparagrafen aufweichen oder streichen.

Argumente für eine Reform seien die hohen Justizkosten und Gerechtigkeitsgründe – Verkehrsbetriebe sollten wirksame Zugangskontrollen einführen. Widerstand leisten laut „Spiegel“ Bayern und Hessen. Eine solche Reform wäre „eine Kapitulation des Staates vor den Massendelikten“, sagte Hessens Ministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) dem Magazin.

Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) erklärte: „Es wäre doch verheerend, wenn wir Alltagskriminalität immer mehr als Bagatellen ansehen würden, nur um Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten Aufgaben zu ersparen.“

Bei dreimal Schwarzfahren in einem Jahr folgt Anzeige

540.000 Schwarzfahrer wurden 2017 allein in den Berliner S-Bahnen, U-Bahnen und Bussen registriert. 9,1 Millionen Fahrgäste der S-Bahn wurden nach ihrer Fahrkarte gefragt - 3,2 Prozent hatten keine. Die Berliner Verkehrsbetriebe zeigen Schwarzfahrer an, wenn diese dreimal in zwei Jahren bei Kontrollen keinen Fahrschein haben. Die S-Bahn tut dies, wenn es innerhalb von einem Jahr passiert.

Im Video: Scholz verspricht: "SPD steht für solide Finanzen" - und kündigt Kurswechsel an

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