Die neue Regelung für den Familiennachzug subsidiär geschützter Flüchtlinge, die vom 1. August an gilt, ist ein typischer politischer Kompromiss.
Die CDU/CSU hätte, wenn sie allein regierte, es am liebsten bei der Regelung gelassen, die vor August 2015 und seit März 2016 galt: Wer keinen Anspruch auf dauerhaften Schutz in der Bundesrepublik hat, darf keine Angehörigen nachholen.
Die SPD wiederum hätte im umgekehrten Fall die Tore weit geöffnet – aus humanitären Gründen. Herausgekommen ist das neue Recht: Nachzug von maximal 1000 Familienangehörigen pro Monat – und keiner mehr.
Über den Autor: Hugo Müller-Vogg
Dr. Hugo Müller-Vogg ist Publizist und ehemaliger Herausgeber der FAZ.
„Integration auf Zeit“ ist nämlich ein Widerspruch in sich
Bei den Menschen mit subsidiärem Schutzstatus handelt es sich um Geflüchtete, denen weder Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz noch dauerhafter Schutz nach der Genfer Konvention gewährt werden kann. Falls sie jedoch nachweisen können, dass ihnen in ihrem Herkunftsland „ernsthafter Schaden“ droht, dürfen sie zunächst ein Jahr bei uns bleiben; danach ist eine Verlängerung möglich. Dahinter steckt der Gedanke, dass diese Personen wieder in ihre Heimat zurückkehren müssen, sobald sich die Verhältnisse dort zum Besseren gewandelt haben. (Dass diese Rückführung in der Vergangenheit in vielen Fällen nicht erfolgt ist, gehört zu den Ungereimtheiten unserer Flüchtlingspolitik.)
Subsidiärer Schutzstatus heißt also: Schutz auf Zeit. Wenn aber jemand nur für eine begrenzte Zeit hier bleiben darf und soll, dann macht es wenig Sinn, seine Familie nachkommen zu lassen. Wenn nämlich der befristete Schutz endet, müssen alle wieder zurück. Das Argument, ein Flüchtling könne sich gemeinsam mit seinen Angehörigen besser in Deutschland integrieren als ohne sie, greift also nicht. „Integration auf Zeit“ ist nämlich ein Widerspruch in sich.
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Humanität lässt sich zweifellos nicht auf 1000 Fälle im Monat begrenzen
Natürlich gibt es – Rechtsvorschriften hin, Rationalität her – humanitäre Gründe, um Geflüchteten den Nachzug enger Angehöriger zu ermöglichen; das gilt besonders für minderjährige Kinder und deren Eltern. Zum subsidiären Schutz auf Zeit passte deshalb eine Regelung, die den Familiennachzug auf klar definierte Härtefälle beschränkt.
Denn Humanität lässt sich zweifellos nicht auf 1000 Fälle im Monat begrenzen. Insofern hat der FDP-Vorsitzende Christian Lindner mit seinem Vorwurf, die Zahl 1000 pro Monat sei willkürlich gegriffen, völlig Recht. Sie entspringt einem schwarz-roten Kompromiss, aber keinem überzeugendem.
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