Die Europawahl 2019 steht an: Die EU-Bürger stimmen vom 23. bis zum 26. Mai über die Mitglieder des Europäischen Parlaments ab. In Deutschland gehen die Wähler am 26. Mai an die Urne. Erfahren Sie mehr im News-Ticker zur Europa-Wahl.
Frist für Antrag auf Eintragung in Wählerverzeichnis endet am 5. Mai
Donnerstag, 2. Mai 2019, 14.56 Uhr: Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssen Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland gestellt werden - das ist in diesem Jahr der 5. Mai.
Da der allerdings auf einen Sonntag fällt, empfiehlt es sich den Antrag bis Freitag, den 3. Mai, bei der Gemeinde abzugeben. Anträge nach dem 5. Mai sind nicht mehr möglich.
Für wen ist das wichtig?
Einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen wahlberechtigte Staatsbürgerinnen und -bürger stellen, die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, jedoch an der Europawahl teilnehmen möchten.
Auch wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger, die in einer deutschen Gemeinde wählen möchten und dort jedoch nicht gemeldet sind, müssen den Antrag stellen.
Zuständig ist für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren. Für Auslandsdeutsche, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.
Allgemeine Informationen zur Europawahl:
Welche Partei soll ich wählen? - Diese Tools helfen Ihnen
Falls Sie sich noch nicht entschieden haben, bei welcher Partei Sie ihr Kreuzchen setzen wollen, können Sie die Online-Tools Wahl-O-Mat oder WahlSwiper nutzen.
Beim Wahl-O-Mat müssen Sie sich durch 38 Thesen durchklicken. Auch die bei der Europawahl teilnehmenden deutschen Parteien haben dieselben Thesen beantwortet. Sie erhalten im Anschluss, eine Übersicht, wie Ihre Antworten mit denen der jeweiligen Parteien übereinstimmen. Weitere Informationen zu diesem Online-Tool erhalten Sie hier.
FOCUS Online sprach mit dem Erfinder des Tools WahlSwiper. Hier erfahren Sie mehr über die Funktionsweise des zweiten Online-Tools.
Weber, Barley und Co.: Das sind die Spitzenkandidaten der Europawahl
Falls Sie sich noch mehr über die Spitzenkandidaten informieren möchten, um so eine Entscheidung zu finden, wen Sie am 26. Mai 2019 wählen, finden Sie hier eine Übersicht.
Briefwahl beantragen
Ist dann eine Entscheidung gefallen, wählen viele Bürger per Brief. Was Sie dabei beachten müssen und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie hier.
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